Das Jugendamt Sorgstadt führt im Rahmen seines Allgemeinen Sozialen Dienstes die Hilfeplanung nach §36 des Achten Sozialgesetzbuches durch: Kinder, Jugendliche, Sorgeberechtigte und ein in Frage kommender Träger der Jugendhilfe kommen in einem durch die ASD-Mitarbeiter:innen strukturierten Gespräch zusammen, nachdem zuvor wichtige Schritte absolviert und dokumentiert wurden (Beratung über ein Hilfenanliegen, sozialpädagogische Diagnostik und Formulierung eines Hilfeanspruches, (Vor)auswahl eines Leistungserbringers). Am Ende eines Hilfeplangespräches steht ein gut dokumentierter und aus der Akten- und Bedarfslage heraus begründeter, konsensual getragener Hilfeplan für einen jungen Menschen – oder bisweilen auch die Beendingung des aktuellen Hilfeplanverfahrens.
Wir legen dabei großen Wert darauf, dass die beteiligten Kinder, Jugendlichen und Sorgeberechtigten vor diesem Termin verständliche Informationen über das Ziel und die Durchführung des Hilfeplangespräches erhalten haben und setzen das Wunsch- und Wahlrecht § 5 SGB VIII konsequent um.
Auch im Hilfeplanverfahren folgen wir den Grundsätzen systemischen Arbeitens und verstehen das Verhalten von Kindern und Jugendlichen im Kontext ihrer sozialen Beziehungen zu anderen Menschen und Organisationen.
