Unsere Arbeit folgt definierten fachlichen Standards. Wir setzen voraus, dass sich Mitarbeiter:innen unserem systemischen Grundverständnis anschließen können. Wichtige Punkte hierbei sind:
- Wir klären zu Beginn jeder Hilfe den Auftrag. Dabei unterscheiden wir zwischen den Anliegen der Familie und den Erwartungen Dritter wie Schule, Kita oder Familiengericht.
- Wir entwickeln Ziele gemeinsam mit den Adressat:innen auf drei Ebenen (Grundsatzziel, Rahmenziele, Ergebnisziele) und verstehen die Zielentwicklung bereits als Teil der Hilfe. Die Ziele der Kinder und Jugendlichen sind gleichrangig zu denen der Erwachsenen. Dissens halten wir fest, statt ihn zu glätten.
- Wir verstehen problematisches Verhalten als Bewältigungsversuch in seinem sozialen Zusammenhang, gehen vorsichtig mit pathologisierenden Zuschreibungen um und beziehen die Sichtweisen anderer Professionen in eine multiperspektivische Einschätzung ein.
- Wir gehen gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung immer nach. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte; die insoweit erfahrene Fachkraft kann hinzugezogen werden. Eltern und Kinder beziehen wir ein, soweit der Schutz des Kindes dadurch nicht in Frage gestellt wird. Wenn es für die Einschätzung erforderlich ist, verschaffen wir uns bei einem Hausbesuch einen unmittelbaren Eindruck vom Kind und seiner Umgebung.
- Wir dokumentieren nachvollziehbar und trennen Fakten, fachliche Bewertung und Vereinbarungen. Wir nutzen Feedback aus Video- und Textanalysen unserer Gespräche und bringen Fälle regelmäßig in die kollegiale Beratung und die Supervision ein.