Vor einem Hilfeplangespräch oder Hausbesuch erhalten Fachkräfte die Akte (Vorgeschichte, bisherige Hilfen, Anträge, Berichte) in der Regel spätestens zwei Werktage vor dem Termin per E-Mail von der Teamleitung.
Das Ergebnis von Hilfeplangesprächen wird im Formular „Hilfeplan nach § 36 SGB VIII“ festgehalten.
Für die Gefährdungseinschätzung bei Fragen einer Kindeswohlgefährdung steht eine insoweit erfahrene Fachkraft (Frau Renate Hollweg) zur Verfügung. Sie ist über den Link „InsoFa kontaktieren“ erreichbar.