Neu eingehende Anfragen nach persönlicher Beratung werden vom Sekretariat der Beratungsstelle bearbeitet und nach Kapazität an die Beratungsfachkräfte weitergeleitet. Beratungsanfragen für die Chatberatung stehen im Chatberatungsportal bereit. Für beide Beratungssetttings gelten unser Leitbild und die fachlichen Standards.
Wir räumen unseren Adressat:innen die Freiheit ein, bei der Anmeldung für ein erstes Gespräch nur das mitzuteilen, was ihnen sinnvoll erscheint, weshalb die Vorinformationen für das Erstgespräch unterschiedlich ausfallen können. Anmeldeinformationen werden in der Regel spätestens zwei Werkttage vor dem Termin eines Erstgespräches per E-Mail an die Fachkräfte weitergeleitet.
Um eine strukturierte und ruhige Organisation der Gespräche sicherzustellen, werden Adressat:innen in der Beratungsstelle vom Sekretariat empfangen und im Wartebereich platziert. Beratungsfachkräfte können ihre Ratsuchenden dann zum vereinbarten Zeitpunkt dort abholen.
Einschlägige rechtliche Regelungen, z.B. zum Umgang mit Verschwiegenheit, bei Suizidalität oder bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung, werden eingehalten und hängen in ihrer Konkretisierung vom jeweiligen Fall ab.
Für jedes Beratungsanliegen können Adressat:innen maximal 10 Termine in Anspruch nehmen.